Rechtliches
EU-Offenlegungsverordnung
Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Transparenzverordnung).
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung
Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten und Produkten der Altersvorsorge beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken ein. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), dessen bzw. deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Wir stützen uns dabei auf die Informationen, die uns die Versicherungsunternehmen der ERGO als Produktgeber zu ihren Produkten zur Verfügung stellen, und beziehen diese in die Auswahl der von uns empfohlenen Produkte sowie in die Beratung ein.
Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 werden im Rahmen unserer Versicherungsberatung derzeit nicht berücksichtigt. Verlässliche und vergleichbare Daten hierzu liegen bislang nur eingeschränkt vor. Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden unsere Vorgehensweise anpassen, sobald sich die Daten- und Informationslage verbessert. Informationen der Produktgeber zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Produktebene stellen wir Ihnen im Rahmen der Beratung zur Verfügung.
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsprodukten (Provision sowie ggf. sonstige Zuwendungen der Versicherungsunternehmen der ERGO) steht im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Sie setzt keine Anreize, Produkte mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken zu empfehlen, und hängt nicht davon ab, ob ein Produkt Nachhaltigkeitsmerkmale aufweist oder nicht.
Stand: Juli 2026